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Das Vereinsrecht schreibt jedes Jahr eine ordentliche Mitgliederversammlung vor, zu der der Vorstand die Mitglieder des Vereins einlädt. Auf dieser Mitgliederversammlung werden unter anderem die Vorstände gewählt. Sieben Vorstände mit verschiedenen Aufgaben lenken den Verein und haben dafür zu sorgen, dass ein geregelter Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann. Ein Vorstand wird für zwei Jahre gewählt und muss nach Ablauf dieser Amtsperiode neu gewählt werden. Das Amt als Vorstand ist mit großem Zeitaufwand und Verantwortung verbunden.
Die Kernaufgaben des Vorstandes sind Finanzen, Personal, Schulentwicklung, Mietangelegenheiten sowie die Zusammenarbeit dem Elternbeirat oder mit benachbarten Vereinen und dem Montessori Landesverband. Mindestens einmal im Monat findet eine Vorstandssitzung statt. Meist sind das für die Vorstände lange Abende, da die Tagesordnung immer sehr umfangreich ist.
Da in Passau alle Vorstände ehrenamtlich arbeiten und die Schulen ständig wachsen, beschäftigt unser Vorstand Maria Drozella als Geschäftsführerin. Sie ist für das „operative Geschäft“ zuständig.
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Vereinsgründung
In Passau und dessen Umland hatten verschiedene Eltern seit ca. 1991 die Idee, die Montessori Pädagogik in Passau mit einer eigenen Schule zu etablieren. Sie schlossen sich zusammen, hielten in der Europabücherei in Passau eine Infoveranstaltungen ab, die sehr großen Zulauf hatte und gründeten im Juni 1992 einen gemeinnützigen Verein, die Montessori Fördergemeinschaft Passau und Umgebung e.V. Vier Monate später fand die erste Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand bekam die Aufgabe, bei der Regierung von Niederbayern die Schulgründung zu beantragen. Dieser wurde im März 1993 gestellt und im September 1993 startete die Schule mit der Ersten Klasse im Passauer Stadtteil Hals, in der ehemaligen Grundschule.
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(Stand: Juli 2005) PRÄAMBEL Der Strukturplan soll den Schulbetrieb regeln und die Aufgaben der vier Säulen, die die Schule tragen und gestalten, festlegen: Die Mitarbeiter der Schule, die Eltern mit dem Elternbeirat, der Vorstand als Vertreter der Mitglieder des Trägervereins sowie die SMV als Vertreter der Schüler. Grundlagen bilden die gesetzlichen Bestimmungen wie sie festgelegt sind - im Grundgesetz,
- in der Bayerischen Verfassung,
- im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz für staatlich genehmigte Privatschulen und
- im Genehmigungsbescheid der Regierung von Niederbayern.
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