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| Strukturplan Montessori-Schule Passau |
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(Stand: Juli 2005) PRÄAMBEL Der Strukturplan soll den Schulbetrieb regeln und die Aufgaben der vier Säulen, die die Schule tragen und gestalten, festlegen: Die Mitarbeiter der Schule, die Eltern mit dem Elternbeirat, der Vorstand als Vertreter der Mitglieder des Trägervereins sowie die SMV als Vertreter der Schüler. Grundlagen bilden die gesetzlichen Bestimmungen wie sie festgelegt sind
Die Montessori-Grund- und Hauptschule Passau orientiert sich wie alle übrigen Montessori-Schulen in Bayern an den obersten Bildungs- und Erziehungszielen für Bayerische Schulen. Hervorzuheben ist jedoch, dass die private Montessori-Schule Passau als staatlich genehmigte Privatschule frei ist in ihrer Entscheidung über die Lehr- und Erziehungsmethoden, über Lehrinhalte und Formen der Unterrichtsorganisation. Als Lehrplan gilt, entsprechend dem Genehmigungsbescheid, vorerst der amtliche Lehrplan für Grund- und Hauptschulen. Für genehmigte Ersatzschulen besteht die Möglichkeit, einen eigenen Lehrplan zu erstellen. Für Bereiche, die in diesen Strukturplan nicht gesondert festgelegt sind, gelten die Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO) und die Bayerische Lehrerdienstordnung (LDO) sowie die weiteren Ordnungen und Bestimmungen der Montessori-Schule Passau (Ausführungsbestimmungen zum Schulvertrag, Satzung, Geschäftsordnungen, Haus- und Schulordnungen, Pädagogisches Konzept).
Die vier Säulen unserer Schule Die vier Säulen unserer Schule - Schüler, Kollegium, Eltern und Trägerverein - tragen jeweils ihre Verantwortung für die Gestaltung und die Arbeit an unserer Montessori-Schule. Da der Trägerverein aus einer Elterninitiative hervorgegangen ist, soll dies auch im Schulalltag zu spüren sein: Die Montessori-Schule lebt von der aktiven Mitarbeit aller Säulen.
Elternbeirat und Eltern Elternmitverantwortung Der Trägerverein ist aus einer Elterninitiative hervorgegangen. Die Schule lebt von der Auseinandersetzung mit der Montessori-Pädagogik und der aktiven Mitarbeit der Eltern. Deshalb sind die Mitverantwortung und die Formen der Mitarbeit der Eltern zu klären:
Eltern können auf folgenden Wegen Ideen einbringen oder Antwort auf Fragen erhalten:
Formen der Elternmitarbeit Klassenelternsprecher: In jeder Klasse werden zwei gleichberechtigte Klassenelternvertreter gewählt. Sie dürfen nicht Mitglied des Vereinsvorstands sein. Die Wahl erfolgt im Rahmen des ersten Elternabends zu Beginn jedes Schuljahres. Für jedes Kind der Klasse kann nur eine Stimme abgegeben werden. Aufgaben des ersten Klassenelternsprechers:
Aufgaben des zweiten Klassenelternsprechers:
Weitere Möglichkeiten der Elternmitarbeit:
Alle diese Arbeiten bieten den Eltern die Möglichkeit, ihre jährlichen Pflichtarbeitsstunden abzuleisten. Über das "Gelbe Blatt" erfolgen regelmäßig Angebote zur Elternmitarbeit. Der Elternbeirat Die ersten Klassenelternvertreter (die zweiten als Stellvertreter) bilden den Elternbeirat. Dieser ist die Vertretung aller Erziehungsberechtigten der Schule. Er wird zu Beginn jeden Schuljahres neu gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Die ersten Klassenelternvertreter teilen die Aufgabenbereiche des Elternbeirates einvernehmlich und verbindlich untereinander auf. Die Benennungen werden der Schulgemeinschaft bekanntgegeben. Zu den Aufgaben gehört die Mitarbeit als Vertretung in den Arbeitskreisen, im Jour Fixe, in "runden Tischen", im Berufungsausschuss sowie das Amt des ersten Elternbeiratsvorsitzenden, seines Stellvertreters, des Schriftführers und Kassiers. Teilnahme an Vorstandssitzungen ist auf Einladung oder Antrag möglich. Der Elternbeirat wirkt in den Angelegenheiten mit, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. Grundsätzlich wird empfohlen, daß alle Aufgabenbereiche, in die sich Eltern über ein Schuljahr hinweg eingearbeitet haben, möglichst konstant und solange wie möglich bzw. wie es sinnvoll ist, von derselben Person besetzt bleiben.
Mitarbeiter der Schule Das Kollegium besteht aus LehrerInnen, FachlehrerInnen und Päd. MitarbeiterInnen. Aufgaben und Verantwortung der Mitarbeiter der Schule Sie prägen besonders Inhalt, Form und Atmosphäre der Schule, tragen die Verantwortung für die unmittelbare Arbeit mit den Kindern und für die Gestaltung und Organisation des täglichen Schullebens. Die Mitarbeiter der Schule sorgen, unterstützt durch Eltern- und Vorstandsarbeit, für eine vorbereitete und entspannte Umgebung. An der Montessori-Schule Passau arbeiten staatlich examinierte Lehrer mit einer besonderen Zusatzausbildung in Montessori-Pädagogik. Diese Zusatzausbildung muss spätestens während der Tätigkeit an der Schule zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden. Die Pädagogischen MitarbeiterInnen unterstützen die Lehrkräfte in deren erzieherischen Aufgaben. Sie sollten eine Ausbildung im erzieherischen Bereich haben und eine Montessori-Ausbildung besitzen. Die Zusatzausbildung kann auch während der Tätigkeit so bald wie möglich nachgeholt werden. Einstellung von Lehrkräften und Pädagogischen Mitarbeitern Die Vorstellunsgespräche führt ein Berufungsausschuss, der sich satzungsgemäß zusammensetzt. Er legt das Auswahlverfahren fest, bezieht evtl. Praktika, Probeunterricht u. ä. mit ein. Dieses Gremium spricht dem Vorstand eine Empfehlung aus, die einvernehmlich getroffen wurde. Den Arbeitsvertrag schließt aber letztlich der Vorstand.
Pädagogische Arbeit Grundlage der pädagogischen Arbeit ist das geltende Pädagogische Konzept. Es kann bei Bedarf überarbeitet und ergänzt werden. Das Pädagogische Konzept wird von der Großen Schulkonferenz bestätigt und verabschiedet. Jeder Lehrer gestaltet den Schulalltag in Eigenverantwortung und trägt die unmittelbare pädagogische Verantwortung für den Unterricht und die Erziehung in seiner Klasse. Gleichzeitig ist jede Lehrkraft mitverantwortlich für die Bildungs- und Erziehungsarbeit von allen Schülern der Schule. Die Lehrkräfte bemühen sich um eine zwischen den einzelnen Klassen offene und durchlässige Gestaltung des Schulalltags. Zusammenarbeit der Mitarbeiter der Schule Eine Lehrerkonferenz, wie in Art. 37 des BayEUG beschrieben, ist nicht zwingend notwendig. Durch die enge Zusammenarbeit und die regelmäßigen Besprechungen der Lehrkräfte ist der Informationsfluss und die Entscheidungsfähigkeit jederzeit gegeben. An unserer Schule findet wöchentlich eine Sitzung des Kollegiums statt, an der die Pädagogischen MitarbeiterInnen teilnehmen. Die Mitarbeiter der Schule geben sich eine Geschäftsordnung, welche die Form der Zusammenarbeit regelt. Das pädagogische Personal verpflichtet sich vor allem außerhalb der Unterrichtszeit an Fortbildungen teilzunehmen. Diese müssen sich in einem zeitlichen Rahmen bewegen, der den Schulbetrieb nicht maßgeblich beeinträchtigt. Der Vorstand bemüht sich für Fortbildungen ausreichende finanzielle Mittel bereitzuhalten. Erwartet wird auch die Teilnahme an Angeboten des Elternbeirats bzw. des Vorstands. Elternkontakte
Schulleitung
Vorstand Die Vorstandsmitglieder legen zu Beginn ihres Mandats ihre Funktionen fest und benennen die zuständigen Ansprechpartner. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, welche die Arbeit im Vorstand, die Zusammenarbeit mit den anderen Säulen und die Ausübung des Vetorechts regelt. Aufgaben des Vorstandes Die Aufgaben des Vorstandes für die Schule sind:
Aufgrund seiner Verantwortung gegenüber der Mitgliederversammlung ist der Vorstand zu einem Veto verpflichtet, wenn die finanzielle Situation es erfordert, Ziele der Satzung oder Beschlüsse der Mitgliederversammlung missachtet werden sowie aus anderen schwerwiegenden Gründen. Die Aufgaben können bei Bedarf nach Absprache an die Geschäftsführung delegiert werden. Mitverantwortung um die pädagogische Arbeit Der Vorstand mischt sich grundsätzlich nicht in den Schulalltag ein. Die Vorstandsmitglieder haben das Recht, nach Rücksprache mit der Schulleitung und zuständigem Lehrer zu hospitieren. Außerdem haben sie das Recht, sich vom Kollegium die pädagogische Arbeit erläutern zu lassen, um sich ein Bild von der Umsetzung der Pädagogik an unserer Schule zu machen und sie nach außen vertreten zu können. Geschäftsführung Die Geschäftsführung dient der Entlastung des ehrenamtlichen Vorstandes und der qualifizierten Unterstützung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins bei der Durchführung bzw. Umsetzung von Vorstandsbeschlüssen und von Beschlüssen der Mitgliederversammlung. Der Geschäftsführung obliegt die Planung, Koordinierung und Durchführung aller betriebswirtschaftlichen Abläufe der Montessori Fördergemeinschaft Passau und Umgebung e. V.. Die Geschäftsführung arbeitet mit der Schulleitung im schulischen Bereich zusammen, insbesondere bei der Gestaltung von Verwaltungsabläufen, die Schule und Verein gleichermaßen betreffen. Die Geschäftsführung arbeitet eng mit dem Vorstand zusammen. Ihr Tätigkeits- und Verantwortungsbereich wird vom Vorstand in Form einer detaillierten Stellenbeschreibung dargelegt. Die Geschäftsführung leitet das Büro.
Schülermitverwaltung (SMV) Die Schülermitverwaltung wird von den Schülern der Schule gewählt. Jede Klasse wählt einen ersten und einen stellvertretenden Klassensprecher. Die Versammlung der Klassensprecher wählt einen Schülersprecher und einen Stellvertreter. Diese beiden sollen auf Antrag oder bei Bedarf mit den Gremien und Arbeitskreisen auch stimmberechtigt zusammenarbeiten. Dabei gilt es behutsam die Reife und Verantwortungsfähigkeit der Schüler zu achten und diese in ihrer Weiterentwicklung zu unterstützen. Die SMV stellt die vierte Säule unserer Schule dar. Ihre Teilhabe an Entscheidungen und Aufgaben im Schulgeschehen und den entsprechenden Strukturen sind gemäß zunehmendem Alter und Reife der Schüler im Lauf der nächsten Jahre noch wesentlich zu erweitern und zu konkretisieren. Dieses Wachstum der SMV an Kompetenz und Struktur zu beachten und zu fördern ist Aufgabe des Kollegiums sowie aller anderen Säulen der Schule, besonders auch die der Vertrauenslehrer.
Arbeitskreise Es bestehen zur Zeit folgende 16 Arbeitskreise:
Die Eltern erhalten jährlich einen aktuellen Arbeitskreis-Leitfaden in dem über die Arbeitskreise und die Mitarbeit in diesen Kreisen informiert wird. Die Eltern müssen sich am ersten Elternabend verbindlich zu einem Arbeitkreis anmelden. Die Mitarbeit in mehreren Arbeitskreisen ist möglich. Ein Wechsel zu einem anderen Arbeitskreis während des Schuljahres ist jederzeit möglich. Näheres ist in Arbeitskreis-Leitfaden beschrieben. Die Arbeitskreise unterstützen die Säulen in ihren Aufgaben. Im Sinne einer Verteilung von Arbeit und Verantwortung auf möglichst viele Schultern sind die Arbeitskreise in ihren Aufgabengebieten entscheidungsfähig. Entscheidungen, die ihren Etat überschreiten oder von größerer Tragweite sind, bedürfen der Genehmigung des Vorstands. Dies liegt im Ermessen der zuständigen Vorstandsmitglieder in den Arbeitskreisen. Das Vetorecht des Vorstands für alle Entscheidungen bleibt hiervon jedoch grundsätzlich unberührt. Die Arbeitskreise planen Aktionen und sind für deren Durchführung, d. h. für die Organisation der dazu nötigen Arbeiten verantwortlich. Die Aufgaben werden entweder im Kreis selbst erledigt, oder durch Ausschreibung des Arbeitseinsatzes im gelben Blatt (bei besonderen Tätigkeiten, z. B. EDV, Grafik). In der Arbeitskreisen können, wenn dies zweckmäßig ist, auch Personen mitarbeiten, die nicht ständige Mitglieder der Kreise sind (z.B. Experten oder Vertreter aus Projekten). Die Arbeitskreise werden von den zuständigen Vorstandsmitgliedern am Schuljahresbeginn erstmals einberufen. Bei dieser ersten Sitzung werden die Arbeitskreisleiter gewählt. Die Arbeitskreisleiter werden der Schulgemeinschaft bekannt gegeben.
Die Arbeitskreisleiter:
Für die kontinuierliche, und effiziente Arbeit der Arbeitskreise ist es wünschenswert, dass die Leitung der Arbeitskreise über möglichst lange Zeit bei den gleichen Personen liegen. Die Arbeitskreisleiter sollen sich möglichst frühzeitig um ihre Nachfolge kümmern indem sie geeignete Arbeitskreismitglieder fördern, motivieren und Zug um Zug einarbeiten. Zur Gesamtkoordinierung der zu erledigenden Aufgaben und Arbeiten treffen sich die Arbeitskreisleiter aller Kreise zum Schuljahresbeginn und danach in 3monatigen Abständen. An den Treffen der Arbeitskreisleiter können auch interessierte Eltern teilnehmen. Aus den Arbeitskreis-Leiter-Treffen können insbesondere Vorschläge an den Jour Fixe erfolgen, zum Schuljahreswechsel neue Arbeitskreisen zu bestellen, Arbeitskreise aufzulösen oder sonstige Änderungen an den Arbeitskreisen vorzunehmen. Bei einer Überschneidung der Aufgabengebiete müssen die betroffenen Arbeitskreise zusammenzuarbeiten. Die Federführung liegt bei dem Arbeitskreis, dessen Bereich am meisten betroffen ist
Runder Tisch In Ausnahmefällen können Aufgaben, die in den einzelnen Säulen oder Arbeitskreisen nicht gelöst werden können, oder die eine Zusammenarbeit dringend erforderlich machen, in einem runden Tisch bearbeitet werden . Dazu muss ein Antrag gestellt werden. Der runde Tisch wird dann durch den Jour Fixe oder die große Schulkonferenz gebildet. Besetzt ist er mit Vorstands-, Elternbeirats- und Kollegiumsmitgliedern. Zusätzlich können Fachleute aus den Arbeitskreisen, externe Experten und betroffene Personen zugezogen werden. Die Bildung eines runden Tisches ist zeitlich begrenzt und bedarf einer konkreten Zielformulierung. Ein Sprecher wird bei dem ersten Treffen gewählt, der sich für die Arbeit verantwortlich zeigt und als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Bildung, Ziel, Zusammensetzung und Zeitbegrenzung eines runden Tisches sind im gelben Blatt und durch Aushang zu veröffentlichen.
Projekt In einem "Projekt" organisieren sich Eltern, Mitglieder des Kollegiums, Schüler und/oder Vereinsmitglieder mit einer bestimmten Idee, einem Wunsch oder Vorhaben, die ihren Platz für längere Zeit oder immer innerhalb der Säulen oder Arbeitskreise suchen. Verwaltung und Abrechnung der Elternarbeitsstunden Zuständig für die Abrechnung der Elternarbeitsstunden ist der Finanzkreis. Dieser regelt auch das Abrechnungsverfahren. Die dort getroffenen aktuellen Entscheidungen sind bindend. Zuständig für die Arbeitstundenverwaltung, d.h. die Vergabe von Elternarbeitsstunden und deren Überwachung sind die Arbeitskreisleiter.
Große Schulkonferenzen
Ziele und Aufgaben:
Ordentliche wie auch außerordentliche Schulkonferenzen werden vom Jour Fixe einberufen. Dieser ist auch verantwortlich für die Organisation und Moderation, nötigenfalls auch für die Erstellung eines Protokolls, wobei diese Aufgaben auch delegiert werden können. Zusammensetzung der Großen Schulkonferenz: Eingeladen werden alle Funktionsträger, also
Der Jour Fixe entscheidet darüber, ob auch Büroangestellte, Hausmeister u. ä. eingeladen werden. Nach Antrag kann er auch andere Interessenten (jedoch ohne absolutes Rederecht) zulassen.
Jour Fixe Der Jour Fixe ist die Schaltstelle. Er tagt einmal wöchentlich und setzt sich zusammen aus
Der Jour Fixe beruft die große Schulkonferenz und runde Tische ein, kann Arbeitskreise zum Schuljahreswechsel bestellen und auflösen oder sonstige Änderungen bei den Arbeitskreisen vornehmen. Die Bestellung, Auflösung und Änderung von Arbeitskreisen ist in der nächst folgenden großen Schulkonferenz zu begründen.
Konflikte Bei Problemen oder Konflikten sucht jeder zunächst das direkte persönliche Gespräch. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an bestehende Instanzen zu wenden; dies bedeutet bei Problemen
- Kollegium (Schulleiter, Stellvertreter) - Vorstand (je nach Zuständigkeitsbereich).
Konflikte, die auf diese Art nicht gelöst werden können, bedürfen je nach Tragweite der Installierung eines runden Tisches bzw. der Einberufung einer außergewöhnlichen großen Schulkonferenz.
Gelbes Blatt Wichtige Termine, Angebote für Elternarbeitsstunden usw. sowie wichtige Beschlüsse der Gremien, die die gesamte Schulgemeinschaft betreffen, werden mindestens 14-tägig, in dringenden Fällen sofort, im gelben Blatt veröffentlicht.
Ergebnisprotokolle Alle Gremien, Arbeitskreise, runden Tische und Projekte erstellen aus ihren Sitzungen Ergebnisprotokolle, die alle Mitglieder der Säulen erhalten. Zusätzlich werden sie durch Aushang an geeigneten, während der Geschäftszeiten zugänglichen Stellen veröffentlicht. Soweit Beschlüsse gefasst wurden müssen sie in den Protokollen enthalten sein.
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