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06. Februar. 2012 (20:00 - 22:00)
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Pensenbuchausgabe
17. Februar. 2012 (8:00 - 9:00)
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AK Pädagogik
28. Februar. 2012 (20:00 - 22:00)
(Öffentlich) im Religionsraum
AK Pädagogik
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Montessorischule Passau
Grund-, Haupt und Fachoberschule
Spitalhofstr. 37, 94032 Passau
Tel. 0851 75 30 92
Fax 0851 75 30 99
E-Mail info@montessori-passau.de
Strukturplan Montessori-Schule Passau PDF Drucken E-Mail
(Stand: Juli 2005)

PRÄAMBEL

Der Strukturplan soll den Schulbetrieb regeln und die Aufgaben der vier Säulen, die die Schule tragen und gestalten, festlegen: Die Mitarbeiter der Schule, die Eltern mit dem Elternbeirat, der Vorstand als Vertreter der Mitglieder des Trägervereins sowie die SMV als Vertreter der Schüler.

Grundlagen bilden die gesetzlichen Bestimmungen wie sie festgelegt sind

  • im Grundgesetz,
  • in der Bayerischen Verfassung,
  • im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz für staatlich genehmigte Privatschulen und
  • im Genehmigungsbescheid der Regierung von Niederbayern.

Die Montessori-Grund- und Hauptschule Passau orientiert sich wie alle übrigen Montessori-Schulen in Bayern an den obersten Bildungs- und Erziehungszielen für Bayerische Schulen. Hervorzuheben ist jedoch, dass die private Montessori-Schule Passau als staatlich genehmigte Privatschule frei ist in ihrer Entscheidung über die Lehr- und Erziehungsmethoden, über Lehrinhalte und Formen der Unterrichtsorganisation. Als Lehrplan gilt, entsprechend dem Genehmigungsbescheid, vorerst der amtliche Lehrplan für Grund- und Hauptschulen. Für genehmigte Ersatzschulen besteht die Möglichkeit, einen eigenen Lehrplan zu erstellen.

Für Bereiche, die in diesen Strukturplan nicht gesondert festgelegt sind, gelten die Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO) und die Bayerische Lehrerdienstordnung (LDO) sowie die weiteren Ordnungen und Bestimmungen der Montessori-Schule Passau (Ausführungsbestimmungen zum Schulvertrag, Satzung, Geschäftsordnungen, Haus- und Schulordnungen, Pädagogisches Konzept).

 

Die vier Säulen unserer Schule

Die vier Säulen unserer Schule - Schüler, Kollegium, Eltern und Trägerverein - tragen jeweils ihre Verantwortung für die Gestaltung und die Arbeit an unserer Montessori-Schule.

Da der Trägerverein aus einer Elterninitiative hervorgegangen ist, soll dies auch im Schulalltag zu spüren sein: Die Montessori-Schule lebt von der aktiven Mitarbeit aller Säulen.

 

Elternbeirat und Eltern

Elternmitverantwortung

Der Trägerverein ist aus einer Elterninitiative hervorgegangen. Die Schule lebt von der Auseinandersetzung mit der Montessori-Pädagogik und der aktiven Mitarbeit der Eltern. Deshalb sind die Mitverantwortung und die Formen der Mitarbeit der Eltern zu klären:

  • Vertreter der Eltern sind die Klassenelternsprecher; diese bilden den Elternbeirat.
  • Von den Eltern wird erwartet, daß sie dem Montessori-Verein beitreten, um über die Mitgliederversammlung und die Vorstandswahlen im Verein aktiv Einfluß und Kontrolle ausüben zu können.
  • Die Eltern sollen aktiv an den Arbeiten in den Arbeitskreisen, "runden Tischen", Projekten und Gremien teilnehmen.
  • Die Eltern sind verpflichtet, an den Elternabenden teilzunehmen und mindestens zweimal jährlich Lehrergespräche zu führen.

Eltern können auf folgenden Wegen Ideen einbringen oder Antwort auf Fragen erhalten:

  • Für die Belange, die ihr Kind direkt betreffen, sollen die Eltern zuerst das direkte Lehrergespräch suchen bzw. sich an den Klassenelternvertreter wenden; weiterhin sollen sie die Möglichkeit der Hospitation wahrnehmen.
  • Für die Belange, die die Klasse betreffen, sollen sich die Eltern an den Klassenelternvertreter oder Klassenlehrer wenden, damit die Belange im Elternabend besprochen werden können.
  • Für die Belange auf der Schulebene wenden sich die Eltern an die Klassenelternsprecher, oder die Kreisvertreter aus ihrer jeweiligen Klasse, oder gegebenenfalls an die Schulleitung.
  • Die Eltern sind verpflichtet, sich aktiv mit der Montessori-Pädagogik auseinanderzusetzen.

Formen der Elternmitarbeit

Klassenelternsprecher:

In jeder Klasse werden zwei gleichberechtigte Klassenelternvertreter gewählt. Sie dürfen nicht Mitglied des Vereinsvorstands sein. Die Wahl erfolgt im Rahmen des ersten Elternabends zu Beginn jedes Schuljahres. Für jedes Kind der Klasse kann nur eine Stimme abgegeben werden.

Aufgaben des ersten Klassenelternsprechers:

  • verpflichtet sich zur Mitarbeit im Elternbeirat,
  • stellt sich in persönlichen Belangen als Ansprechpartner für Eltern und Lehrer zur Verfügung.

Aufgaben des zweiten Klassenelternsprechers:

  • vertritt den ersten Klassenelternsprecher im Elternbeirat,
  • übernimmt grundsätzlich die Vorbereitung und Durchführung der Elternabende in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrkraft. Die Vorbereitung und Moderation der Elternabende in Zusammenarbeit mit der Lehrkraft kann gegebenenfalls aber auch durch eine andere Person aus dem Elternkreis erfolgen.
  • ist verantwortlich für die Organisation klasseninterner Aufgaben (z.B. Putzplan, Klassenausflüge, Geschenke etc.),
  • unterstützt die Organisation von Aufgaben, die die Schulgemeinschaft betreffen (Listen für Tombola, Feste, zugeteilte Aufgaben aus den Arbeitskreisen etc.),
  • ist ebenfalls Ansprechpartner für Eltern und Lehrer.

Weitere Möglichkeiten der Elternmitarbeit:

  • Mitarbeit in den Arbeitskreisen
  • Teilnahme an einem "runden Tisch",
  • Mitarbeit an einem Projekt,
  • anfallende Arbeiten im Schulbüro,
  • sonstige Arbeiten.

Alle diese Arbeiten bieten den Eltern die Möglichkeit, ihre jährlichen Pflichtarbeitsstunden abzuleisten. Über das "Gelbe Blatt" erfolgen regelmäßig Angebote zur Elternmitarbeit.

Der Elternbeirat

Die ersten Klassenelternvertreter (die zweiten als Stellvertreter) bilden den Elternbeirat. Dieser ist die Vertretung aller Erziehungsberechtigten der Schule. Er wird zu Beginn jeden Schuljahres neu gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Die ersten Klassenelternvertreter teilen die Aufgabenbereiche des Elternbeirates einvernehmlich und verbindlich untereinander auf. Die Benennungen werden der Schulgemeinschaft bekanntgegeben. Zu den Aufgaben gehört die Mitarbeit als Vertretung in den Arbeitskreisen, im Jour Fixe, in "runden Tischen", im Berufungsausschuss sowie das Amt des ersten Elternbeiratsvorsitzenden, seines Stellvertreters, des Schriftführers und Kassiers.

Teilnahme an Vorstandssitzungen ist auf Einladung oder Antrag möglich. Der Elternbeirat wirkt in den Angelegenheiten mit, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind.

Grundsätzlich wird empfohlen, daß alle Aufgabenbereiche, in die sich Eltern über ein Schuljahr hinweg eingearbeitet haben, möglichst konstant und solange wie möglich bzw. wie es sinnvoll ist, von derselben Person besetzt bleiben.

 

Mitarbeiter der Schule

Das Kollegium besteht aus LehrerInnen, FachlehrerInnen und Päd. MitarbeiterInnen.

Aufgaben und Verantwortung der Mitarbeiter der Schule

Sie prägen besonders Inhalt, Form und Atmosphäre der Schule, tragen die Verantwortung für die unmittelbare Arbeit mit den Kindern und für die Gestaltung und Organisation des täglichen Schullebens.

Die Mitarbeiter der Schule sorgen, unterstützt durch Eltern- und Vorstandsarbeit, für eine vorbereitete und entspannte Umgebung.

An der Montessori-Schule Passau arbeiten staatlich examinierte Lehrer mit einer besonderen Zusatzausbildung in Montessori-Pädagogik. Diese Zusatzausbildung muss spätestens während der Tätigkeit an der Schule zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden.

Die Pädagogischen MitarbeiterInnen unterstützen die Lehrkräfte in deren erzieherischen Aufgaben. Sie sollten eine Ausbildung im erzieherischen Bereich haben und eine Montessori-Ausbildung besitzen. Die Zusatzausbildung kann auch während der Tätigkeit so bald wie möglich nachgeholt werden.

Einstellung von Lehrkräften und Pädagogischen Mitarbeitern

Die Vorstellunsgespräche führt ein Berufungsausschuss, der sich satzungsgemäß zusammensetzt. Er legt das Auswahlverfahren fest, bezieht evtl. Praktika, Probeunterricht u. ä. mit ein. Dieses Gremium spricht dem Vorstand eine Empfehlung aus, die einvernehmlich getroffen wurde. Den Arbeitsvertrag schließt aber letztlich der Vorstand.

 

Pädagogische Arbeit

Grundlage der pädagogischen Arbeit ist das geltende Pädagogische Konzept. Es kann bei Bedarf überarbeitet und ergänzt werden. Das Pädagogische Konzept wird von der Großen Schulkonferenz bestätigt und verabschiedet.

Jeder Lehrer gestaltet den Schulalltag in Eigenverantwortung und trägt die unmittelbare pädagogische Verantwortung für den Unterricht und die Erziehung in seiner Klasse.

Gleichzeitig ist jede Lehrkraft mitverantwortlich für die Bildungs- und Erziehungsarbeit von allen Schülern der Schule. Die Lehrkräfte bemühen sich um eine zwischen den einzelnen Klassen offene und durchlässige Gestaltung des Schulalltags.

Zusammenarbeit der Mitarbeiter der Schule

Eine Lehrerkonferenz, wie in Art. 37 des BayEUG beschrieben, ist nicht zwingend notwendig. Durch die enge Zusammenarbeit und die regelmäßigen Besprechungen der Lehrkräfte ist der Informationsfluss und die Entscheidungsfähigkeit jederzeit gegeben. An unserer Schule findet wöchentlich eine Sitzung des Kollegiums statt, an der die Pädagogischen MitarbeiterInnen teilnehmen.

Die Mitarbeiter der Schule geben sich eine Geschäftsordnung, welche die Form der Zusammenarbeit regelt.

Das pädagogische Personal verpflichtet sich vor allem außerhalb der Unterrichtszeit an Fortbildungen teilzunehmen. Diese müssen sich in einem zeitlichen Rahmen bewegen, der den Schulbetrieb nicht maßgeblich beeinträchtigt. Der Vorstand bemüht sich für Fortbildungen ausreichende finanzielle Mittel bereitzuhalten.

Erwartet wird auch die Teilnahme an Angeboten des Elternbeirats bzw. des Vorstands.

Elternkontakte

  1. Für eine fruchtbare und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern ist es nötig:
  • regelmäßige Elternabende durchzuführen,
  • eine wöchentliche Sprechstunde anzubieten,
  • Hospitationen für Eltern mit Aussprachen zum nächst möglichen Zeitpunkt zu ermöglichen,
  • Eltern-Lehrergespräche zweimal jährlich verpflichtend anzubieten.
  1. Um die Zusammenarbeit mit dem Trägerverein und dem Elternbeirat optimal wahrzunehmen sind erforderlich:
  • Kontakte zum Vorstand und Elternbeirat (regelmäßige Gespräche: 1 x wöchentlich Jour fixe
  • Die Teilnahme an Vorstandssitzungen, auf Einladung oder auf Antrag.
  • Die Teilnahme an der Großen Schulkonferenz.

Schulleitung

  1. Die Schulleitung ist dafür verantwortlich, dass der Bildungs-, Erziehungs- und Unterrichtsauftrag erfüllt, insbesondere der Unterricht sachgerecht und unter Beachtung des Pädagogischen Konzepts der Schule, der staatl. Lehrpläne und sonstiger amtlicher Richtlinien erteilt wird und die Ordnung in der Schule gewährleistet bleibt. Ihr ist deshalb die weitere zentrale Aufgabe zugewiesen, neue Erkenntnisse der Pädagogik, Didaktik und der Fachwissenschaften zu beachten, die Lehrer in die Mitverantwortung einzubeziehen, ihre Tätigkeiten aufeinander abzustimmen, Lehrer, Schüler und Erziehungsberechtigte zu beraten und das Zusammenwirken aller am Schulleben beteiligten Gruppen zu fördern und zu vertiefen. Die einzelnen Aufgaben werden in einer detaillierten Stellenbeschreibung näher beschrieben.
  2. Die Schulleitung vertritt die Schule nach außen. Sie steht in Kontakt zu staatlichen Behörden wie Schulamt und Regierung von Niederbayern und informiert den Vorstand und den Elternbeirat über wesentliche schulische Angelegenheiten.
  3. Die Schulleitung beteiligt sich an der Öffentlichkeitsarbeit.
  4. Die Schulleitung beantragt beim Schulträger die Bereitstellung der erforderlichen Mittel und ist verantwortlich für die Verwendung des vom Vorstand festgelegten Schuletats.
  5. Die Schulleitung wird vom Vorstand bestellt und bei Nichterfüllung der Aufgabenbeschreibung gegebenenfalls vom Amt enthoben.
  6. Die Stellvertretung der Schulleitung wird vom Vorstand im Einvernehmen mit der Schulleitung bestellt.

 

Vorstand

Die Vorstandsmitglieder legen zu Beginn ihres Mandats ihre Funktionen fest und benennen die zuständigen Ansprechpartner. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, welche die Arbeit im Vorstand, die Zusammenarbeit mit den anderen Säulen und die Ausübung des Vetorechts regelt.

Aufgaben des Vorstandes

Die Aufgaben des Vorstandes für die Schule sind:

  • Geschäftsführung und Regelung der Finanzen,
  • Kontakte zur Regierung und zu anderen Behörden,
  • Öffentlichkeits- und Informationsarbeit,
  • Einstellung des Personals,
  • Verhandlungen mit dem Personalrat
  • regelmäßige Gespräche mit den Mitarbeitern der Schule, Elternbeirat und Teilnahme am Jour fixe,
  • Kontakte zum Montessori-Landesverband Bayern und weiteren Montessori-Vereinigungen,
  • Festlegung des Schuletats
  • Vertretung der Vereinsinteressen:

Aufgrund seiner Verantwortung gegenüber der Mitgliederversammlung ist der Vorstand zu einem Veto verpflichtet, wenn die finanzielle Situation es erfordert, Ziele der Satzung oder Beschlüsse der Mitgliederversammlung missachtet werden sowie aus anderen schwerwiegenden Gründen.

Die Aufgaben können bei Bedarf nach Absprache an die Geschäftsführung delegiert werden.

Mitverantwortung um die pädagogische Arbeit

Der Vorstand mischt sich grundsätzlich nicht in den Schulalltag ein. Die Vorstandsmitglieder haben das Recht, nach Rücksprache mit der Schulleitung und zuständigem Lehrer zu hospitieren. Außerdem haben sie das Recht, sich vom Kollegium die pädagogische Arbeit erläutern zu lassen, um sich ein Bild von der Umsetzung der Pädagogik an unserer Schule zu machen und sie nach außen vertreten zu können.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung dient der Entlastung des ehrenamtlichen Vorstandes und der qualifizierten Unterstützung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins bei der Durchführung bzw. Umsetzung von Vorstandsbeschlüssen und von Beschlüssen der Mitgliederversammlung.

Der Geschäftsführung obliegt die Planung, Koordinierung und Durchführung aller betriebswirtschaftlichen Abläufe der Montessori Fördergemeinschaft Passau und Umgebung e. V..

Die Geschäftsführung arbeitet mit der Schulleitung im schulischen Bereich zusammen, insbesondere bei der Gestaltung von Verwaltungsabläufen, die Schule und Verein gleichermaßen betreffen.

Die Geschäftsführung arbeitet eng mit dem Vorstand zusammen. Ihr Tätigkeits- und Verantwortungsbereich wird vom Vorstand in Form einer detaillierten Stellenbeschreibung dargelegt. Die Geschäftsführung leitet das Büro.

 

Schülermitverwaltung (SMV)

Die Schülermitverwaltung wird von den Schülern der Schule gewählt. Jede Klasse wählt einen ersten und einen stellvertretenden Klassensprecher. Die Versammlung der Klassensprecher wählt einen Schülersprecher und einen Stellvertreter. Diese beiden sollen auf Antrag oder bei Bedarf mit den Gremien und Arbeitskreisen auch stimmberechtigt zusammenarbeiten. Dabei gilt es behutsam die Reife und Verantwortungsfähigkeit der Schüler zu achten und diese in ihrer Weiterentwicklung zu unterstützen.

Die SMV stellt die vierte Säule unserer Schule dar. Ihre Teilhabe an Entscheidungen und Aufgaben im Schulgeschehen und den entsprechenden Strukturen sind gemäß zunehmendem Alter und Reife der Schüler im Lauf der nächsten Jahre noch wesentlich zu erweitern und zu konkretisieren. Dieses Wachstum der SMV an Kompetenz und Struktur zu beachten und zu fördern ist Aufgabe des Kollegiums sowie aller anderen Säulen der Schule, besonders auch die der Vertrauenslehrer.

 

Arbeitskreise

Es bestehen zur Zeit folgende 16 Arbeitskreise:

  1. Finanzkreis
  2. Öffentlichkeitskreis – Veranstaltungen, Presse
  3. Feste – Vereinsleben
  4. Schulzeitung
  5. Homepage
  6. Baukreis – Instandhaltung außen
  7. Baukreis – Instandhaltung innen
  8. Putzen
  9. Pädagogischer Kreis
  10. Lernort und Projekte
  11. Material – Herstellung und Instandhaltung
  12. Technik und Computer
  13. Schülerfirma
  14. Bücherei
  15. Pausenverkauf
  16. Hortküche

Die Eltern erhalten jährlich einen aktuellen Arbeitskreis-Leitfaden in dem über die Arbeitskreise und die Mitarbeit in diesen Kreisen informiert wird. Die Eltern müssen sich am ersten Elternabend verbindlich zu einem Arbeitkreis anmelden. Die Mitarbeit in mehreren Arbeitskreisen ist möglich. Ein Wechsel zu einem anderen Arbeitskreis während des Schuljahres ist jederzeit möglich. Näheres ist in Arbeitskreis-Leitfaden beschrieben.

Die Arbeitskreise unterstützen die Säulen in ihren Aufgaben. Im Sinne einer Verteilung von Arbeit und Verantwortung auf möglichst viele Schultern sind die Arbeitskreise in ihren Aufgabengebieten entscheidungsfähig. Entscheidungen, die ihren Etat überschreiten oder von größerer Tragweite sind, bedürfen der Genehmigung des Vorstands. Dies liegt im Ermessen der zuständigen Vorstandsmitglieder in den Arbeitskreisen. Das Vetorecht des Vorstands für alle Entscheidungen bleibt hiervon jedoch grundsätzlich unberührt.

Die Arbeitskreise planen Aktionen und sind für deren Durchführung, d. h. für die Organisation der dazu nötigen Arbeiten verantwortlich.

Die Aufgaben werden entweder im Kreis selbst erledigt, oder durch Ausschreibung des Arbeitseinsatzes im gelben Blatt (bei besonderen Tätigkeiten, z. B. EDV, Grafik).

In der Arbeitskreisen können, wenn dies zweckmäßig ist, auch Personen mitarbeiten, die nicht ständige Mitglieder der Kreise sind (z.B. Experten oder Vertreter aus Projekten).

Die Arbeitskreise werden von den zuständigen Vorstandsmitgliedern am Schuljahresbeginn erstmals einberufen.

Bei dieser ersten Sitzung werden die Arbeitskreisleiter gewählt. Die Arbeitskreisleiter werden der Schulgemeinschaft bekannt gegeben.

 

 

 

Die Arbeitskreisleiter:

  • koordinieren die Arbeiten, kümmern sich um Arbeitskräfte, Werkzeug und Material,
  • haben Kontakt zur Schulleitung, Geschäftsführung und zu den zuständigen Vorstandsmitgliedern,
  • behalten den Überblick über die geleisteten Elternarbeitsstunden

Für die kontinuierliche, und effiziente Arbeit der Arbeitskreise ist es wünschenswert, dass die Leitung der Arbeitskreise über möglichst lange Zeit bei den gleichen Personen liegen. Die Arbeitskreisleiter sollen sich möglichst frühzeitig um ihre Nachfolge kümmern indem sie geeignete Arbeitskreismitglieder fördern, motivieren und Zug um Zug einarbeiten.

Zur Gesamtkoordinierung der zu erledigenden Aufgaben und Arbeiten treffen sich die Arbeitskreisleiter aller Kreise zum Schuljahresbeginn und danach in 3monatigen Abständen. An den Treffen der Arbeitskreisleiter können auch interessierte Eltern teilnehmen. Aus den Arbeitskreis-Leiter-Treffen können insbesondere Vorschläge an den Jour Fixe erfolgen, zum Schuljahreswechsel neue Arbeitskreisen zu bestellen, Arbeitskreise aufzulösen oder sonstige Änderungen an den Arbeitskreisen vorzunehmen.

Bei einer Überschneidung der Aufgabengebiete müssen die betroffenen Arbeitskreise zusammenzuarbeiten. Die Federführung liegt bei dem Arbeitskreis, dessen Bereich am meisten betroffen ist

 

Runder Tisch

In Ausnahmefällen können Aufgaben, die in den einzelnen Säulen oder Arbeitskreisen nicht gelöst werden können, oder die eine Zusammenarbeit dringend erforderlich machen, in einem runden Tisch bearbeitet werden . Dazu muss ein Antrag gestellt werden.

Der runde Tisch wird dann durch den Jour Fixe oder die große Schulkonferenz gebildet. Besetzt ist er mit Vorstands-, Elternbeirats- und Kollegiumsmitgliedern. Zusätzlich können Fachleute aus den Arbeitskreisen, externe Experten und betroffene Personen zugezogen werden.

Die Bildung eines runden Tisches ist zeitlich begrenzt und bedarf einer konkreten Zielformulierung.

Ein Sprecher wird bei dem ersten Treffen gewählt, der sich für die Arbeit verantwortlich zeigt und als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Bildung, Ziel, Zusammensetzung und Zeitbegrenzung eines runden Tisches sind im gelben Blatt und durch Aushang zu veröffentlichen.

 

Projekt

In einem "Projekt" organisieren sich Eltern, Mitglieder des Kollegiums, Schüler und/oder Vereinsmitglieder mit einer bestimmten Idee, einem Wunsch oder Vorhaben, die ihren Platz für längere Zeit oder immer innerhalb der Säulen oder Arbeitskreise suchen.

Verwaltung und Abrechnung der Elternarbeitsstunden

Zuständig für die Abrechnung der Elternarbeitsstunden ist der Finanzkreis. Dieser regelt auch das Abrechnungsverfahren. Die dort getroffenen aktuellen Entscheidungen sind bindend.

Zuständig für die Arbeitstundenverwaltung, d.h. die Vergabe von Elternarbeitsstunden und deren Überwachung sind die Arbeitskreisleiter.

 

Große Schulkonferenzen

  • Ordentliche große Schulkonferenzen finden einmal jährlich statt.

Ziele und Aufgaben:

  • Jahres- und Tätigkeitsberichte, Controlling
  • Austausch von Wünschen, Anregungen und Erwartungen
  • Formulierung von Zielen
  • gegenseitige Kritik und Wertschätzung
  • Außerordentliche große Schulkonferenzen können bei Bedarf einberufen werden.

Ordentliche wie auch außerordentliche Schulkonferenzen werden vom Jour Fixe einberufen. Dieser ist auch verantwortlich für die Organisation und Moderation, nötigenfalls auch für die Erstellung eines Protokolls, wobei diese Aufgaben auch delegiert werden können.

Zusammensetzung der Großen Schulkonferenz:

Eingeladen werden alle Funktionsträger, also

    • 1. und 2. Klassenelternvertreter
    • die Arbeitskreisleiter
    • die Vorstände
    • die Mitarbeiter der Schule
    • die Geschäftsführung
    • die Schülermitverwaltung

Der Jour Fixe entscheidet darüber, ob auch Büroangestellte, Hausmeister u. ä. eingeladen werden. Nach Antrag kann er auch andere Interessenten (jedoch ohne absolutes Rederecht) zulassen.

 

Jour Fixe

Der Jour Fixe ist die Schaltstelle. Er tagt einmal wöchentlich und setzt sich zusammen aus

  • 1 Vertreter des Kollegiums,
  • 1 Vertreter des Elternbeirats,
  • 1 Vorstandsmitglied/Geschäftsführung und
  • evtl. Antragsteller, Fachleute und Betroffene.

Der Jour Fixe beruft die große Schulkonferenz und runde Tische ein, kann Arbeitskreise zum Schuljahreswechsel bestellen und auflösen oder sonstige Änderungen bei den Arbeitskreisen vornehmen. Die Bestellung, Auflösung und Änderung von Arbeitskreisen ist in der nächst folgenden großen Schulkonferenz zu begründen.

 

Konflikte

Bei Problemen oder Konflikten sucht jeder zunächst das direkte persönliche Gespräch.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an bestehende Instanzen zu wenden; dies bedeutet bei Problemen

  • auf Klassenebene: erst Klassenelternvertreter, dann Klassenlehrer
  • auf Schulebene: je nach Bereich: - Elternbeirat (Elternbeiratsvertreter, Stellvertreter)

- Kollegium (Schulleiter, Stellvertreter)

- Vorstand (je nach Zuständigkeitsbereich).

  • auf Vereinsebene: erst Vorstand, dann Mitgliederversammlung.

Konflikte, die auf diese Art nicht gelöst werden können, bedürfen je nach Tragweite der Installierung eines runden Tisches bzw. der Einberufung einer außergewöhnlichen großen Schulkonferenz.

 

Gelbes Blatt

Wichtige Termine, Angebote für Elternarbeitsstunden usw. sowie wichtige Beschlüsse der Gremien, die die gesamte Schulgemeinschaft betreffen, werden mindestens 14-tägig, in dringenden Fällen sofort, im gelben Blatt veröffentlicht.

 

Ergebnisprotokolle

Alle Gremien, Arbeitskreise, runden Tische und Projekte erstellen aus ihren Sitzungen Ergebnisprotokolle, die alle Mitglieder der Säulen erhalten. Zusätzlich werden sie durch Aushang an geeigneten, während der Geschäftszeiten zugänglichen Stellen veröffentlicht. Soweit Beschlüsse gefasst wurden müssen sie in den Protokollen enthalten sein.

 

 
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